Es gelten die Vorschriften gem. § 19 WHG. Bei Lagerung von < 1000 l Produkt bestehen keine weiteren Anforderungen. Das Elektrolysechlor ist nach der Wassergefährdungsklasse (WGK) als schwach wassergefährdend „WGK 1“ eingestuft. Bei Lagerung von > 1000 l Produkt ist lediglich eine separierte Auffangwanne mit integrierter Leckagesonde erforderlich. (Stand 2015)